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   BAG, 21.04.1966 - 2 AZR 264/65   

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https://dejure.org/1966,750
BAG, 21.04.1966 - 2 AZR 264/65 (https://dejure.org/1966,750)
BAG, Entscheidung vom 21.04.1966 - 2 AZR 264/65 (https://dejure.org/1966,750)
BAG, Entscheidung vom 21. April 1966 - 2 AZR 264/65 (https://dejure.org/1966,750)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Angestellter des öffentlichen Dienstes - Letzter Tage der Probezeit - Kündigung - Kündigungsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 1478
  • MDR 1966, 706
  • BB 1966, 699
  • DB 1966, 985
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 12.08.1959 - 2 AZR 75/59

    Bestehenbleiben desselben Arbeitsverhältnisses - Änderung des Inhalts - Änderung

    Auszug aus BAG, 21.04.1966 - 2 AZR 264/65
    Nach Ziff. 2 des nach einem Vordruck schriftlich abgeschlossenen Arbeitsvertrages des Klägers bestimmt sich das Arbdtsverhältnis nach dem Bundesangeste1ltentarifvortrag (BAT) vom 2 3 , Februar 1961 und den diesen ergänzenden oder ändernden Tarifverträgen» Der Vertrag stellt sich allein schon dadurch als sogenannter typischer Arbeitsvertrag dar, der deswegen vom Senat als Revisionsgericht, ohne an die Auslegung, die ihm das Landesarbeitsgericht als Tatsachengericht hat angedeihen lassen, gebunden zu sein, frei ausgelegt werden kann (BAG 8, 91 C96]).
  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 750/87

    Gebrauchmachen von einem Tarifvorbehalt - Wirksamkeit von Vereinbarungen einer

    Aber auch bei Tarifgeltung kraft Vereinbarung geht es um die Auslegung einer Tarifnorm, da anderenfalls die Möglichkeit und Gefahr einer gespaltenen Auslegung bestünde und die Wahrung der Rechtseinheit gefährdet wäre (Senatsurteile vom 12. August 1959 - 2 AZR 75/59 - BAGE 8, 91, 96 = AP Nr. 1 zu § 305 BGB, zu III der Gründe und vom 21. April 1966 - 2 AZR 264/65 - AP Nr. 1 zu § 53 BAT, zu I der Gründe; ferner BAGE 18, 217 = AP Nr. 54 zu § 611 BGB Gratifikation, zu 1 b der Gründe; Wiedemann/Stumpf, aaO, Rz 101, 111; Herschel, DB 1969, 659, 662, 663).
  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 104/99

    Deklaratorische oder konstitutive Kündigungsfrist - Einhaltung einer

    Der Senat hat im Urteil vom 28. April 1988 (- 2 AZR 750/87 - AP Nr. 25 zu § 622 BGB, zu II 2 a der Gründe) ausführlich begründet, daß bei der Auslegung einer arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Tarifnorm nicht von den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB ausgegangen werden kann, sondern daß auch bei Tarifgeltung kraft Vereinbarung eine Auslegung der Tarifnorm nach den Grundsätzen der Gesetzesauslegung vorzunehmen ist, weil andernfalls die Möglichkeit und Gefahr einer gespaltenen Auslegung bestünde und die Wahrung der Rechtseinheit gefährdet wäre (ebenso BAG Urteile vom 12. August 1959 - 2 AZR 75/79 - BAGE 8, 91, 96 = AP Nr. 1 zu § 305 BGB, zu III der Gründe; vom 21. April 1966 - 2 AZR 264/65 - AP Nr. 1 zu § 53 BAT, zu I der Gründe und BAGE 18, 217 = AP Nr. 54 zu § 611 BGB Gratifikation, zu 1 b der Gründe).
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